Preise pro Nacht 2020 / 2021
27.06.2020 – 04.09.2020: 85 Euro
05.09.2020 – 31.10.2020: 70 Euro
01.11.2020 – 18.12.2020: 60 Euro
19.12.2020 - 05.01.2021: 85 Euro
06.01.2021 - 25.03.2021: 65 Euro
26.03.2021 - 09.04.2021: 75 Euro
10.04.2021 - 12.05.2021: 65 Euro
13.05.2021 - 01.07.2021: 70 Euro
02.07.2021 - 27.08.2021: 90 Euro
28.08.2021 - 07.10.2021: 70 Euro
08.10.2021 - 22.10.2021: 75 Euro
23.10.2021 - 18.12.2021: 65 Euro
Eine Endreinigung muss immer mitgebucht werden und kostet 50 Euro.
Für jeden mitgebrachten Hund berechnen wir pro Aufenthalt 10 Euro.
Kurtaxe/Gästebeitrag Butjadingen
Die Höhe des Gästebeitrags beträgt ab 01.01.2020:
01. April – 31. Oktober (pro Übernachtung und Person)
Erw. und Kinder (ab 13 Jahre): 2,50 Euro
Kinder (3 – 12 Jahre): 1,75 Euro
Kinder 0 –2 Jahre: kostenlos
01. November – 31. März:
Erw. und Kinder (ab 13 Jahre): 1,10 Euro
Euro Kinder (3 – 12 Jahre): 0,75 Euro
Kinder 0 –2 Jahre: kostenlos
Vom Gästebeitrag befreit sind:
- Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
- Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für das 1. und 2. Kind der Gästebeitrag entrichtet wird.
- Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde im Erhebungsgebiet ihren Hauptwohnsitz haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden. Diese Regelung gilt auch für die unentgeltliche Aufnahme von Ehegatten mit auswärtigem Hauptwohnsitz.
- Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten.
- Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes und von Vorsorge-oder Rehabilitationsmaßnahmen oder Heilbehandlungen in voller Höhe tragen (Selbstzahler).
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind.
- Personen, die sich anlässlich besonderer Familienfeiern (z.B.Hochzeitsfeiern, Beerdigungen) nur für eine Übernachtung in Butjadingen aufhalten.